Mergers & Acquisitions sind entscheidende Mittel zur Verwirklichung von Unternehmensstrategien. Sie sind häufig sehr komplexe Projekte und erfordern ein ganz spezifisches Know-how. Alle Anwälte der Kanzlei können eine Transaktion begleiten. Dies ist notwendig, um die individuellen, häufig durch Spezialisten zu klärenden Fragestellungen zu lösen.
Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:
- Kauf oder Verkauf von ganzen Unternehmen und Beteiligungen, z.B. im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder anlässlich scheidungsverursachter Vermögensauseinandersetzungen
- Beratung von inländischen Mandanten bei nationalen und internationalen Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen (öffentliche Übernahme, Erwerb aus privater Hand, Management-Buy-out, Leveraged Buy-out oder Asset Deal)
- Beratung und Koordination einer Kaufs- oder Verkaufstransaktion unter betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Kriterien
- Auswahl und Vermittlung von Verkäufern und Käufern
- Zusammenstellung einer Finanzierung des Erwerbers unter einer möglichen Heranziehung von Finanzintermediären
- Betreuung (Post Merger Integration) im Anschluss an eine Unternehmenszusammenführung, bei der es insbesondere um eine zweckoptimale Integration des neu gekauften Unternehmens in den Unternehmensverbund des Erwerbers bzw. Herauslösung des verkauften Unternehmens aus dem Unternehmensverbund des Verkäufers geht