Für den Rechtsverkehr von Kaufleuten, also Handelsgesellschaften und eingetragenen Kaufleuten, gelten überwiegend besondere Regelungen.
Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:
- Unterstützung bei Vertragsgestaltungen jeder Art
- Beratung zu allen handelsrechtlichen Fragen
- Beratung zum Handelsstand, insbesondere die Kaufmannseigenschaft
- Beratung zu Handelsregister/Publizitätsvorschriften und Rechtsscheinhaftung
- Nachfolgeregelungen für das Handelsgeschäft
- Beratung zu Rechnungslegung/Bilanzrecht-Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
- Beratung zum Recht der kaufmännischen Absatz- und Geschäftsmittler
- Beratung zum Sonderrecht der Handelsgeschäfte
- Beratung zum Transportrecht