Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bank- und Finanzierungsgeschäfte mit dem Ziel der Vermeidung oder Ausräumung von Problemen mit Ihren Finanzdienstleistern.
Unsere Tätigkeiten im Einzelnen:
- Beratung zum Bankvertragsrecht
- Beratung zum Recht der Kreditsicherheiten
- Beratung zu Darlehensvergabe und -abwicklung
- Unterstützung bei der Absicherung durch Grundschuld, Bürgschaft oder Sicherungsabtretung
- Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung)
- Prüfung von Kreditvertragskündigungen und der Vereinbarungen über die Bestellung von Sicherheiten (z.B. Verbraucherkredite, AGB)
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Zinsanpassungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen und deren konkreter Berechnung
- Unterstützung unserer Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung bei Finanzierungsentscheidungen
- Beratung im Vorfeld vor der Eingehung von Kreditverbindlichkeiten oder anderer bedeutsamer Geschäftsbeziehungen mit Banken